Was in der Steuerkanzlei rechtlich dazugehört
Verschwiegenheitspflicht: Ich muss verpflichtet werden, bevor ich anfange
Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Ein IT-Dienstleister, der Zugriff auf Systeme mit Mandantendaten bekommt, ist eine mitwirkende Person im Sinne des § 62a StBerG — das ist zulässig, aber nur, wenn er zuvor schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde und der Zugriff auf das Erforderliche beschränkt bleibt. Diese Verpflichtung unterschreibe ich vor dem ersten Zugang, nicht danach. Wenn eine Kanzlei das nicht verlangt, sollte sie es tun.
Sprachmodelle und Mandantendaten: hier ziehe ich eine harte Grenze
Mandantenunterlagen in ein Sprachmodell zu geben, das auf fremden Servern läuft, ist in einer Kanzlei keine Abwägungsfrage, sondern in aller Regel ein Ausschlusskriterium. Deshalb setze ich hier standardmäßig gar keine Sprachmodelle auf Inhaltsdaten an. Die Automatisierungen auf dieser Seite arbeiten mit Metadaten: Welcher Beleg fehlt, welche Frist läuft, wer hat wann geliefert. Wenn im Einzelfall doch ein Modell sinnvoll wäre, dann ausschließlich lokal betrieben — und erst nach Rücksprache mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Der Mandant bleibt Verantwortlicher, die Kanzlei ebenso
Ein Mandantenportal verarbeitet personenbezogene Daten Dritter — Mitarbeitende und Kunden Ihrer Mandanten. Die Rollenverteilung nach DSGVO gehört vorher geklärt und in die Verträge, ebenso wie ein Löschkonzept. Das ist Standardarbeit, aber sie muss gemacht sein, bevor das Portal aufgeht.
GoBD: Nachvollziehbarkeit ist hier ein Vorteil, kein Hindernis
Alles, was steuerlich relevant ist, muss unveränderbar und nachvollziehbar abgelegt werden. Ein automatisierter Ablauf, der jeden Schritt protokolliert, erfüllt das meist besser als ein gewachsener Ordnerbaum. Wichtig ist nur, dass die Ablage von Anfang an richtig eingerichtet wird.
DATEV lässt sich anbinden, aber nicht beliebig
DATEV bietet Schnittstellen, deren Nutzung teils an Voraussetzungen auf Seiten des Dienstleisters geknüpft ist — anders als bei den meisten anderen Programmen genügt es nicht, dass die Kanzlei den Zugang bereitstellt. Was in Ihrem konkreten Fall geht, kläre ich vor dem Angebot. Wo eine direkte Anbindung nicht möglich ist, arbeite ich mit den vorhandenen Export- und Importwegen, sage Ihnen aber offen, dass das die schwächere Lösung ist.